Fachbegriffe

  • Altersentwertung

    Mit Altersentwertung bezeichnet man den von der Lebensdauer abhängigen Wertverlust eines Objekts. Dieser wird meist in Schweizer Franken angegeben. Jedes Gebäude hat eine spezifische Entwertung und muss separat gerechnet werden. Industriebauten, Wohnbauten und Gewerbebauten weisen grosse Lebensdauerdifferenzen auf.

  • Ausnützungsziffer

    Die Ausnützungsziffer ist ein Berechnungsfaktor im Verhältnis Grundstücksfläche zu Gebäudenutzfläche. Der Faktor 0.6 beispielsweise bedeutet: 1000m² Grundstücksfläche entsprechen 600m² Gebäudenutzfläche.

  • Barwertmethode

    Die Barwertmethode wird bei Bewertungen von Objekten eingesetzt, bei denen der Faktor Zeit eine wichtige Rolle spielt, also die Nutzung eines Objektes zeitlich limitiert ist. Diese Bewertungsmethode muss zum Beispiel bei Wohnrecht, Baurecht, Nutzniessung usw. angewendet werden.

  • Baukosten

    Die Baukosten ergeben sich aus dem Zusammenzug sämtlicher Ausgaben für alle Handwerker, Planer, Ingenieure und Architekten sowie den Baunebenkosten.

  • Bauland

    Als Bauland gelten alle erschlossenen oder unerschlossenen Grundstücke, die im Zonenplan als solche aufgeführt sind.

  • Baulinie

    Baulinien sichern das Land für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse wie Strassen, Wege, Plätze, Versorgungsleitungen etc. Sie sind für die Behörden ein wichtiges nutzungsplanerisches Instrument der Verkehrs- und Erschliessungsplanung. Das zwischen den Baulinien liegende Land wird zu diesem Zweck prinzipiell mit einem Bauverbot belegt. In der Praxis kann man das Land innerhalb dieser Linien für oberirdische Gebäudevorsprünge bis max. 1.5 m nutzen, beispielsweise für Stützmauern, Containerplätze, Autoabstellplätze etc. Sobald man eine Bewilligung für ein Bauwerk innerhalb der Baulinien beantragt, wird der Staat eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung („Revers“) grundbuchamtlich anmerken. Das heisst: Die Behörde kann die Baubewilligung beispielsweise für eine Stützmauer erteilen, doch in der Bewilligung und im Grundbuch wird vermerkt, dass im Falle der Nutzung des Grundstücks im Baulinienbereich durch den Staat, zum Beispiel für die Erstellung eines Trottoirs, die Bauten wieder entschädigungslos und auf Kosten des Erstellers zurückgebaut werden müssen.

  • Baumassenziffer

    Die Baumassenziffer gibt an, wie viel Kubikmeter umbautes Volumen je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Für die Berechnung der Baumassenziffer ist nur der oberirdische umbaute Raum (sichtbare Kubatur) mit seinen Aussenmassen zu messen. Es gibt eine einfache Formel, mit der man die Baumasse berechnen kann: Grundstücksgrösse x Baumassenzahl = zulässige Baumasse in m3.

  • Baunebenkosten

    Die Baunebenkosten sind ein Zusammenzug der Kosten aus Baubewilligung, Gebühren, Baukrediten, Plankopien, Bauversicherung und Abgaben.

  • Bauordnung

    In der Bauordnung werden Grenzabstände, Gebäudehöhe, gestalterische Vorschriften, Ausnützungs- oder Baumassenziffer, Grünflächenziffer usw. geregelt. Die Bauordnung enthält sämtliche planerisch relevanten Angaben und sorgt für den gesetzlichen Rahmen zur Planung eines Gebäudes.

  • Baurecht

    Mit dem Baurecht wird eine Landparzelle für eine im Vertrag zu bestimmende Laufzeit zur Verfügung gestellt.

  • Baurechtsnehmer

    Der Baurechtsnehmer hat das Recht auf einem ihm zur Verfügung gestellten Grundstück gegenEntgelt eines vereinbarten Baurechtszins, für eine befristete Zeit, zu bauen.

  • Baurechtsgeber

    Der Baurechtsgeber erhält einen im Voraus bestimmten Betrag, den sogenannten Baurechtszins, als Entgelt dafür, dass er sein Eigentum – den Boden – zur Verfügung stellt.

  • Baurechtszins

    Der Baurechtszins ist eine periodische oder einmalige Abgeltung für die Zurverfügungstellung des mit einem Baurecht behafteten Grundstücks.

  • Baureglement

    Das Baureglement wird auch Bauordnung genannt. (Link Bauordnung) BGF Bruttogeschlossfläche Text folgt

  • Bonität

    Mit Bonität wird die Kreditwürdigkeit eines Klienten bezeichnet.

  • DCF „Discounted Cash-Flow“

    Die DCF-Methode wird bei Objekten angewandt, welche in den nächsten Jahren grosse Differenzen bei Mietzinseinnahmen (z.B. Leerstände durch Umbauten) sowie Liegenschaftskosten (z.B. Investitionen für Sanierungen) aufweisen. Mit dieser Methode kann den genannten Umständen am besten Rechnung getragen werden.

  • Dienstbarkeit (Servitut)

    Eine Dienstbarkeit (Servitut) ist eine im Grundbuch vorgemerkte Belastung des Grundstückes. Dies kann zum Beispiel ein Wohn- oder Nutzungsrecht sein, ein Wegerecht für einen Anstösser, Durchleitungsrechte usw. Dienstbarkeiten können einen wesentlichen Einfluss auf den Verkehrswert haben.

  • Diskontieren

    Durch Diskontieren („abzinsen“) werden Geldbeträge, zukünftige Ertragswerte, Wartefälle, in der Zukunft ablaufende Baurechte etc. auf den Barwert des Stichtages gerechnet.

  • Eigenkapital

    Mit Eigenkapital bezeichnet man eigene Vermögen, die beim Erwerb einer Immobilie erbracht werden müssen. Dazu zählen Bargeld, Wertpapier, eigenes Grundstück, Bankguthaben, Sparguthaben sowie Eigenleistungen.

  • Erschliessungskosten

    Erschliessungskosten sind die Kosten für die Erschliessung des Baugrundstückes bis zum öffentlichen Grund, wodurch das Grundstück baureif wird. Dazu können die Aufwendungen für Wasserversorgung, Energieversorgung, Abwasserleitungen, evtl. Gasversorgung, Telefon sowie Fuss und Fahrwege gehören.

  • Ertragswert

    Der Ertragswert ist der kapitalisierte Ertrag (Mietwert) eines Grundstückes. Es ist der Wert, dessen Kosten und Gewinne durch die erzielbaren Erträge laufend und nachhaltig gedeckt werden.

  • Ertragswertmethode

    Zur Ertragswertmethode finden Sie auf der Seite Bewertungsmethoden umfangreiche Informationen. (Link Bewertungsmethoden)

  • Fremdkapital

    Das Fremdkapital sind die Darlehensanteile einer Bank oder eines Investors, die zum Erwerb einer Immobilie nötig sind. Als Absicherung für die Geldgeber dienen die Grundpfandrechte.

  • Fortführungswert

    Der Fortführungswert entspricht dem Kaufpreis einer Immobilie unter der Annahme, dass auf alle Möglichkeiten von besserer Nutzung verzichtet wird. Die am Stichtag bestehende Nutzung wird unverändert in die Berechnung eingesetzt, ohne das Potential von Umnutzungen oder Nutzungssteigerungen zu berücksichtigen.

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis über die Grundstücke und die an diesen bestehenden Rechte und Pflichten. Es besteht aus Tagebuch, Hauptbuch, Plänen, Liegenschaften-Verzeichnissen, Belegen und Beschreibungen der Liegenschaft.

  • Hedonische Methode

    Bei der hedonischen Methode (Vergleichswert) werden mit EDV-Programmen grosse Datenmengen bauähnlicher Immobilien miteinander verglichen. Der Wert, der dadurch entsteht, ist kein Verkehrswert. Denn jede Immobilie hat ihre speziellen Eigenschaften, die bei dieser Bewertungsart nicht gewichtet werden. Für Landbewertungen ist diese Methode jedoch besser geeignet. Weitere Informationen zur hedonische Methode finden Sie auf der Seite Bewertungsarten. (Link Bewertungsarten)

  • Hypothek

    Eine Hypothek ist eine durch einen Schuldbrief oder eine Grundpfandverschreibung gesicherte Finanzierung der Immobilie. Die Liegenschaft dient als Absicherung für den Gläubiger im Falle einer Forderung gegenüber dem Schuldner.

  • Kapitalkosten

    Die Kapitalkosten werden auch Zinsen genannt, welche bei Beanspruchung von Kapital anfallen. Man unterscheidet zwischen Eigenkapital und Fremdkapital.

  • Kaufrecht

    Mit Kaufrecht bezeichnet man den Eintrag des vorgemerkten Rechtes eines Kaufberechtigten im Grundbuch, wobei Preis, Bedingungen und Zeitraum festgelegt sein können.

  • Katasterplan

    Katasterpläne sind vom Geometer ständig nachgeführte Karten, auf denen die Parzellen, Strassen und Grenzen ersichtlich sind.

  • Landwert

    Der absolute Landwert entsteht aus der bestmöglichen Nutzung der Parzelle. Der relative Landwert entsteht aus der jetzigen, nicht optimalen Nutzung.

  • Lageklasse

    Die Lageklassenmethode ist eine Landwertberechnung anhand folgender fünf Kriterien: Standort, Nutzung, Lage, Erschliessung und Marktsituation.

  • Liebhaberpreis

    Als Liebhaberpreise werden Kaufpreise bezeichnet, die über den Preisen liegen, die von der Mehrzahl der objekttypischen möglichen Käufer bezahlt würden oder bezahlt worden sind. Wirtschaftliche Überlegungen treten in den Hintergrund eine Berechnung des Liebhaberwertes ist nicht möglich.

  • Liebhaberwert

    Beim Liebhaberwert ist keine Berechnung möglich, da der Käufer gewillt ist, jeden Preis zu zahlen – egal ob wirtschaftlich oder nicht.

  • Liquidationswert

    Unter Liquidationswert versteht man jenen Wert, der dem unter Zeitdruck erzielbaren Verkaufspreis entspricht (auch Notverkaufswert, Zwangsverkaufswert).

  • Mischwertmethode

    Zur Mischwertmethode und weiteren Bewertungsarten finden Sie auf der Seite Bewertungsmethoden ausführliche Informationen. (Link Bewertungsmethoden)

  • Mietwert

    Der Mietwert entspricht dem maximalen Jahresmietzins für Bauten und bauliche Anlagen, der aufgrund von Bewertungszweck und rechtlichen Verhältnissen als erzielbar angenommen werden kann.

  • NGF

    Nettogeschossfläche

  • NWF

    Nettowohnfläche

  • Personaldienstbarkeit

    Verpflichtungen, die im Grundbuch eingetragen sind und einer bestimmten Person zugeordnet werden. Zum Beispiel Nutzungsrecht, Wohnrecht oder Baurecht.

  • Perimeterbeitrag

    Der Perimeterbeitrag ist eine Einmalzahlung an das Gemeinwesen für die Erschliessung des Grundstücks.

  • Realwert

    Der Realwert basiert auf der Wertschätzung des Gebäudes und des Landanteils. Er setzt sich zusammen aus dem Zeitwert des Gebäudes, den Erschliessungs- und Umgebungskosten sowie dem bebauten Landwert. Für eine Beschreibung der Realwertmethode folgen Sie einfach diesem Link. (Link Bewertungsmethoden)

  • Realwertmethode

    Die ausführlichen Informationen zur Realwertmethode finden Sie auf der Seite Bewertungsmethoden. (Link Bewertungsmethoden)

  • Reproduktionskosten

    Mit Reproduktionskosten bezeichnet man die Kosten, welche heute für die Realisierung einer gleichwertigen Baute aufgewendet werden müssten, ohne Berücksichtigung einer Standard- und Komfortverbesserung. Die durch den Bewerter geschätzten Reproduktionskosten können vom Gebäudeversicherungswert abweichen.

  • Reservezone

    In der Reservezone liegt das sogenannte Bauerwartungsland, das bei einer nächsten Einzonung in Bauland eingeteilt wird. Kann auch „Übriges Gemeindegebiet“ heissen.

  • Residualwert

    Unter Residualwertversteht man die Differenz zwischen dem hypothetisch maximal erzielbaren Ertragswert und den zu dessen Erzielung erforderlichen Investitionskosten.

  • Stichtag

    Stichtag nennt man jenen Tag, auf den alle schätzungsrelevanten Werte und das Schätzungsergebnis zu beziehen sind.

  • Schuldzins

    Der Schuldzins ist ein Entgelt für die Überlassung von Finanzierungmittel.

  • Technische Entwertung

    Die technische Entwertung oder Altersentwertung ist der Wertverlust einer Immobilie infolge Alterung, Abnützung und Zersetzung. Mit dem dafür geschätzten Betrag soll ein neuwertiger Zustand ohne Substanzverbesserung hergestellt werden können.

  • Umschuldung

    Eine Umschuldung ist die Rückführung oder Verlängerung der Zinsbildung eines bestehenden Darlehens durch Aufnahme eines neuen Darlehens.

  • Unterhalt und Reparaturen

    Instandhaltungskosten fallen durch die fortlaufende Instandsetzung bei normaler Abnutzung der Immobilie an. Dazu zählt man beispielsweise: Unterhalt der Heizung und des Fahrstuhls, Ersatz einzelner Elektrogeräte in der Küche, Schönheitsunterhalt bei Fassaden etc.

  • Vergleichswert

    Die Vergleichswert-Methode wird hauptsächlich für Bewertungen von Bauland, Bauerwartungsland, Kulturland, Teilflächen usw. angewandt. Auch bei Immobilien kann diese Bewertungsmethode zum Einsatz kommen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass man zum Vergleichen Daten von identischen Bauten mit gleicher Nutzung und gleichen Eigenschaften besitzt oder diese dementsprechend angleichen muss.

  • Verkehrswert

    Der Verkehrswert ist der unlimitierte Höchstpreis, den ein möglicher Käufer am Bewertungsstichtag bei normalem Geschäftsverkehr und Würdigung aller Werteinflüsse für eine Immobilie oder ein Grundstück zu bezahlen bereit wäre. Er entspricht definitionsgemäss dem Marktpreis, den die Mehrheit einer objekttypischen Käufergruppe zu bezahlen bereit wäre.

  • VMF

    Vermietbare Fläche

  • Zeitwert

    Der Zeitwert (Zustandswert) ist der um die Altersentwertung reduzierte Neuwert von Gebäuden oder baulichen Anlagen inklusive Anteil an den Baunebenkosten, aber ohne Landwert.

  • Zusatzland

    Als Zusatzland bezeichnet man Restflächen, die nach den einschlägigen Bauvorschriften zur Erstellung des betreffenden Gebäudes oder der baulichen Anlage nicht benötigt werden. Dabei ist ausschlaggebend, dass eine genügend grosse zusammenhängende Fläche entsteht, die gesondert abgetrennt und theoretisch verkauft werden könnte.

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